Haus­ord­nung Fe­ri­en­woh­nung Kempin

Lie­be Feriengäste!

Sie sol­len sich in un­se­rer Fe­ri­en­woh­nung rund­um wohl­füh­len, des­halb ha­ben wir uns mit der Ein­rich­tung sehr viel Mühe ge­ge­ben und hof­fen, dass Sie al­les vor­fin­den, was Sie für Ih­ren Auf­ent­halt be­nö­ti­gen. Für ei­nen har­mo­ni­schen Auf­ent­halt ha­ben wir die nach­ste­hen­de Haus­ord­nung auf­ge­führt, die Ih­nen als eine Art Hil­fe­stel­lung  die­nen soll. Wir ha­ben ei­ni­ge Re­geln auf­ge­führt, die hof­fent­lich Ihr Ver­ständ­nis fin­den. Da­mit die Woh­nung Ih­nen und auch an­de­ren Gäs­ten in Zu­kunft zu­sagt, ist eine or­dent­li­che Be­hand­lung der Woh­nung, der Räum­lich­kei­ten und des In­ven­tars bit­te zu beachten.

 

All­ge­mein

Soll­ten Sie ir­gend­et­was in der Ein­rich­tung ver­mis­sen oder wenn Sie Hil­fe brau­chen, wen­den Sie sich ver­trau­ens­voll an uns. Sämt­li­che Din­ge, die sich in der Fe­ri­en­woh­nung oder auf dem Bal­kon be­fin­den, oder da­zu­ge­hö­ren, dür­fen und sol­len von den Gäs­ten be­nutzt wer­den. Bit­te ge­hen Sie mit der ge­sam­ten Ein­rich­tung und dem In­ven­tar sorg­sam um und be­han­deln Sie das Miet­ob­jekt pfleg­lich. Tra­gen Sie bit­te Sor­ge da­für, dass auch Ihre Mit­rei­sen­den, die Miet­be­din­gun­gen einhalten.

 

Kü­che

Bit­te ge­hen Sie pfleg­lich mit der Kü­chen­ein­rich­tung und den tech­ni­schen Ge­rä­ten um. Da eine ver­schmutz­te Kü­che nie­man­den er­freut, stel­len Sie bit­te Ge­schirr, Töp­fe und Be­steck nur in sau­be­rem und tro­cke­nem Zu­stand in die Schrän­ke. Stel­len Sie hei­ße Töp­fe und an­de­re hei­ße Ge­gen­stän­de bit­te nicht ohne Un­ter­set­zer auf die Ti­sche oder die Ar­beits­plat­te. Be­nut­zen Sie zum Schnei­den im­mer ein Schnei­de­brett als Un­ter­la­ge. Hin­ter­las­sen Sie den In­nen­raum von Back­ofen und Mi­kro­wel­le bit­te im sau­be­ren Zustand.

 

Be­schä­di­gun­gen

Nie­mand be­schä­digt ab­sicht­lich Sa­chen, es kann je­doch je­dem pas­sie­ren, dass ein­mal et­was ka­putt­geht. Wir wür­den uns freu­en, wenn Sie den ent­stan­de­nen Scha­den mit­tei­len und wir die­sen, nicht erst nach Ih­rer Ab­rei­se bei der End­rei­ni­gung fest­stel­len. Der Mie­ter haf­tet für Be­schä­di­gun­gen, in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

 

Lüf­ten

Zur Ver­mei­dung von Schim­mel­bil­dung bit­ten wir Sie die Räu­me aus­rei­chend zu lüf­ten, min­des­tens 1x Stoß­lüf­tung am Tag für 5–10 min und ins­be­son­de­re nach dem Duschen.

 

Sorg­falts­pflicht

Wir bit­ten un­se­re Gäs­te, das Miet­ob­jekt pfleg­lich zu be­han­deln und da­für Sor­ge zu tra­gen, dass auch Mit­rei­sen­de und An­ge­hö­ri­gen die Miet­be­din­gun­gen ein­hal­ten. Die Ein­gangs­tür soll grund­sätz­lich ge­schlos­sen sein. Eben­so sind auch alle Fens­ter bei Ver­las­sen der Woh­nung zu schlie­ßen, um mög­li­che Schä­den durch Un­wet­ter oder Ein­bruch zu ver­mei­den. Mit den Res­sour­cen Was­ser und Strom ist scho­nend umzugehen.

 

Ent­sor­gung

Der Ab­fall wird nach Rest­müll, Glas, Pa­pier und Ver­pa­ckun­gen mit dem grü­nen Punkt ge­trennt. Ent­spre­chen­de Be­hält­nis­se ste­hen auf dem Grund­stück zur Verfügung.

Müll­ei­mer und Kos­me­tik­ei­mer im Bad bit­te nur mit Müll­tü­ten be­nut­zen und die­se ver­schlos­sen in die Rest­müll­ton­ne ent­sor­gen. In die Kü­chen­spü­le, die Toi­let­ten, die Wasch­be­cken und Du­sche dür­fen kei­ne Ab­fäl­le, Es­sens­res­te, schäd­li­che Flüs­sig­kei­ten oder Ähn­li­ches ge­wor­fen bzw. ge­schüt­tet wer­den! Ver­mei­den sie al­les, was zu Ver­stop­fun­gen der Lei­tun­gen füh­ren kann (kei­ne Hy­gie­ne­ar­ti­kel in die Toilette).

 

Rei­ni­gung

Soll­ten Ih­nen mal ein Miss­ge­schick (ex­tre­mer Schmutz, Flüs­sig­kei­ten auf Bo­den oder Ar­beits­flä­chen usw.) pas­sie­ren, bit­ten wir Sie dies so­fort zu be­sei­ti­gen. Wir bit­ten Sie, die Fe­ri­en­woh­nung bei Ab­rei­se be­sen­rein zu hin­ter­las­sen und al­les be­nutz­te Ge­schirr wie­der sau­ber in die Schrän­ke ein­zu­räu­men. Ru­he­zei­ten im Sin­ne ei­ner gu­ten Nach­bar­schaft bit­ten wir Sie, die öf­fent­li­chen Ru­he­zei­ten wie Mittag‑, Nacht- und Sonn­tags­ru­he ein­zu­hal­ten. Auch in der Fe­ri­en­woh­nung selbst soll­te aus Rück­sicht zwi­schen 22:00 und 7:00 Uhr Ruhe ge­hal­ten werden.

 

Internet/WLAN

In der Ferienwohnung/im Fe­ri­en­haus ist ein ka­bel­lo­ser In­ter­net­an­schluss (WLAN) im Preis ent­hal­ten. Der Zu­gangs­code liegt in der Woh­nung be­reit. Die Nut­zung des In­ter­nets mit Ih­rem ei­ge­nen WLAN-fä­hi­gen End­ge­rät (Note­book, PDA, Smart­pho­ne etc.) über den WLAN-An­schluss ist für den Mie­ter kos­ten­los. Sie nut­zen das In­ter­net auf ei­ge­ne Ge­fahr, der Ver­mie­ter schließt jede Haf­tung im Zu­sam­men­hang mit der In­ter­net­nut­zung des Mie­ters aus. Für die Nut­zung des In­ter­net­zu­gangs über WLAN sind zu­sätz­lich die WLAN Nut­zungs­re­geln zu be­rück­sich­ti­gen. Bit­te ha­ben Sie aber Ver­ständ­nis da­für, dass wir uns ge­gen Miss­brauch mit ei­ner Un­ter­schrift ih­rer­seits ab­si­chern (müs­sen).

 

Rau­cher

Rau­chen ist in der Fe­ri­en­woh­nung nicht er­laubt. Bit­te ver­las­sen Sie zum Rau­chen die Fe­ri­en­woh­nung oder be­ge­ben Sie sich auf den Bal­kon. Ent­sor­gen Sie bit­te die voll­stän­dig er­kal­te­ten Zi­ga­ret­ten­res­te in die Mülltonne.

 

Haus­tie­re

Wir mö­gen Tier, aber das Mit­brin­gen von Haus­tie­ren ist nicht erlaubt.

 

Park­mög­lich­kei­ten

Es kann di­rekt vor der Fe­ri­en­woh­nung ge­parkt wer­den. Für die­sen Stell­platz  kommt kein Ver­wah­rungs­ver­trag zu­stan­de. Bei Ab­han­den­kom­men oder Be­schä­di­gung auf dem Grund­stück ab­ge­stell­ter oder ran­gier­ter Kraft­fahr­zeu­ge und de­ren In­hal­te haf­tet der Ver­mie­ter nicht, au­ßer bei Vor­satz oder gro­ber Fahrlässigkeit.

 

Haus­recht

Bei so­fort not­wen­di­gen Re­pa­ra­tu­ren kann es un­er­läss­lich sein, dass der Ver­mie­ter die Fe­ri­en­woh­nung ohne Wis­sen des Gas­tes be­tre­ten muss.

 

Schlüs­sel

Die Haus- und Woh­nungs­tür ver­fügt über ei­nen Codezugang.

 

Haf­tung

Der Ver­mie­ter haf­tet nicht für Wert­ge­gen­stän­de des Gastes/der Gäste.

 

An- und Abreise

Die An­rei­se er­folgt nach Absprache.

Am Ab­rei­se­tag bit­ten wir un­se­re Gäs­te die Ferienwohnung/das Fe­ri­en­haus bis spä­tes­tens 11 Uhr frei­zu­ge­ben. Bei Ih­rer Ab­rei­se soll­te die Fe­ri­en­woh­nung wie­der so aus­se­hen, wie Sie sie vor­ge­fun­den ha­ben. Die An­rei­se ist ab 14 Uhr möglich.

Mit der Bu­chung der Fe­ri­en­woh­nung ge­hen wir da­von aus, dass die Haus­ord­nung an­er­kannt wird. Vie­len Dank für Ihre Auf­merk­sam­keit. Wir wün­schen Ih­nen ei­nen an­ge­neh­men Auf­ent­halt, viel Spaß, Ent­span­nung und Er­ho­lung. Bei Fra­gen ste­hen wir Ih­nen gern zur Verfügung.

Ihre Fa­mi­lie Kempin